Das Qualifikationsverfahren ABU umfasst zwei (EBA) bzw. drei (EFZ) Teilbereiche:

  1. Erfahrungsnote
    Alle Zeugnisnoten der Lernbereiche «Gesellschaft» und «Sprache & Kommunikation» zählen ab Lehrbeginn als Erfahrungsnoten und fliessen in die Abschlussnote ein.
  2. Vertiefungsarbeit (VA)
    EFZ: Im zweitletzten Semester bearbeiten die Lernenden während eines Prüfungssemesters eine Vertiefungsarbeit, meist in Team- oder Gruppenarbeit.
    EBA: Im letzten Semester verfassen die Lernenden eine Vertiefungsarbeit in Einzelarbeit.
  3. Schlussprüfung ABU (SPABU, nur EFZ)
    In der Kalenderwoche 24 werden die behandelten Themen («Gesellschaft») und die sprachlichen Kompetenzen («Sprache & Kommunikation») schriftlich geprüft.

In der EBA zählt für die ABU-Abschlussnote die Erfahrungsnote und die VA, in der EFZ-Ausbildung zusätzlich die SPABU. Die Teilbereiche sind gleich gewichtet und ergeben zusammen die QV-ABU-Note, die je nach Beruf 20–25 % des gesamten Qualifikationsverfahrens ausmacht.