Das Qualifikationsverfahren ABU umfasst zwei (EBA) bzw. drei (EFZ) Teilbereiche:
- Erfahrungsnote
Alle Zeugnisnoten der Lernbereiche «Gesellschaft» und «Sprache & Kommunikation» zählen ab Lehrbeginn als Erfahrungsnoten und fliessen in die Abschlussnote ein.
- Vertiefungsarbeit (VA)
EFZ: Im zweitletzten Semester bearbeiten die Lernenden während eines Prüfungssemesters eine Vertiefungsarbeit, meist in Team- oder Gruppenarbeit.
EBA: Im letzten Semester verfassen die Lernenden eine Vertiefungsarbeit in Einzelarbeit.
- Schlussprüfung ABU (SPABU, nur EFZ)
In der Kalenderwoche 24 werden die behandelten Themen («Gesellschaft») und die sprachlichen Kompetenzen («Sprache & Kommunikation») schriftlich geprüft.
In der EBA zählt für die ABU-Abschlussnote die Erfahrungsnote und die VA, in der EFZ-Ausbildung zusätzlich die SPABU. Die Teilbereiche sind gleich gewichtet und ergeben zusammen die QV-ABU-Note, die je nach Beruf 20–25 % des gesamten Qualifikationsverfahrens ausmacht.