Sport

Aspekte des Sportunterrichts

Unser Berufsschulsport will mit Bewegung und Sport zum gesunden Menschen beitragen, der sich in der Arbeitswelt und im gesellschaftlichen Leben bewährt. Er beeinflusst die Lebensqualität positiv und fördert die Voraussetzungen für lebenslanges sportliches Bewegen.

Zeitgemässer Sportunterricht ist erlebnis- und leistungsorientiert; er befähigt zum selbstständigen Sporttreiben, fördert dadurch die Gesundheit und kann helfen, psychische Belastungen besser zu verarbeiten.

Sozialkompetenz wird häufig bloss theoretisch vermittelt; im Sportunterricht dagegen wird sie permanent persönlich erfahren und auf diese Weise umfassend gefördert.

Gerade im Sport können soziale Verhaltensweisen erlernt werden: Sport verlangt den vollen Einsatz im Wettkampf, fördert die Zusammenarbeit im Team und lehrt, mit Erfolg und Misserfolg umzugehen.

Der Sportunterricht ermöglicht das Erleben von vielfältigen Bewegungsformen und Bewegungsräumen: Neues entdecken, sich gegenseitig messen und herausfordern; gemeinsam spielen und leisten.

Wille, Ausdauer und ähnliche Schlüsselqualifikationen: wo sind sie wirkungsvoller erlebbar und trainierbar als im Bereich der Bewegung, wo immer der Mensch als Ganzes gefordert ist?

 

Qualifikation im Sport

Am BBZ IDM Thun erfolgt die Qualifizierung in Form einer Zeugnisnote (Notenskala 1-6 mit halben Noten). Diese bezieht sich auf die fünf Handlungsbereiche und die damit verbundenen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, die im Sportunterricht vermittelt und aufgebaut werden.

Bei Klassen mit einer Wochenlektion gibt es eine Fachnote Sport am Ende des Schuljahrs. Im Zeugnis des ersten Semesters wird ein „Besucht“ eingetragen. Bei Klassen mit zwei Wochenlektionen gibt es in jedem Semester eine Fachnote Sport.

Die Note setzt sich aus mindestens drei Teilnoten zusammen. In der Regel wird die Fachkompetenz gegenüber den überfachlichen Kompetenzen Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz mit 2/3 zu 1/3 gewichtet. Die Erfahrungswerte der Lehrperson fliessen in die Notengebung ein.

Dispensation vom Sport

Im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport vom 17. Juni 2011 (Stand 1. Januar 2021) ist im Artikel 12 Absatz 2 definiert, dass der Besuch des Sportunterrichts für Berufslernende obligatorisch ist. Trotzdem gibt es Ausnahmen wie zum Beispiel, dass Lernende neben Ihrer Berufslehre Spitzensport betrieben oder eine zweite Ausbildung absolvieren. In diesem Fall und anderen kann ein Gesuch um Dispensation vom obligatorischen Sportunterricht bei der Abteilungsleitung Allgemeinbildung und Sport eingereicht werden. Details dazu sind in unseren Richtlinien «Dispensation vom obligatorischen Sportunterricht» festgehalten.